Ob die jeweilige Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernimmt, hängt von der jeweiligen Krankenversicherung ab.

 

Private Krankenversicherung:

Da wir nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH abrechnen, werden die Behandlungskosten z.B. von der Beihilfe, Postbank B, Zusatzversicherungen zu verschiedenen Sätzen übernommen. Daher bitten wir Sie, falls Sie sich nicht sicher sind welche Leistungen in der Police inbegriffen sind, sich vor der Behandlung mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen.

 

Gesetzliche Krankenversicherung:

Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen unsere Behandlung zu einem von den Krankenkassen definierten Anteil.